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Gebühreneinzahlung nie mehr verpassen

Unser Service
 
 
 
 

Eine Verlängerung, Aufrechterhaltung oder Jahresgebührenzahlung kann u.U. das Wichtigste an einer Schutzrechtsanmeldung sein.

Für die rechtzeitige und wirksame Gebühreneinzahlung stehen wir Ihnen zur Seite. Egal ob einmalige Einzahlung der entsprechenden Gebühr oder Einrichtung einer Gebührenüberwachung.

RECHNEN Sie mit uns!

Bei Nutzung unseres Einzahlungsservices richten wir Ihnen kostenfrei eine Gebührenüberwachung ganz nach Ihren Wünschen ein. Sie bestimmen die Häufigkeit der Erinnerungen, die Zeitpunkte und Erinnerungsformen. Wir übernehmen gern für Sie die Beobachtung der Fristen und Termine sowie die rechtzeitige Einzahlung der jeweiligen Verlängerungs-, Aufrechterhaltungs- oder Jahresgebühr!

Selbstverständlich übernehmen wir dies für Sie vor den inländischen Behörden, wie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA / EPO), dem Bundessortenamt (BSA) oder vor internationalen Behörden, wie dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM / OHIM) , der World Intellectual Property Organization (WIPO) und United States Patent and Trademark Office  (USPTO) sowie vor vielen weiteren nationalen und internationalen Patent- und Markenämtern!


Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.



 
 
 
 
 
 
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