Schutzrechtsüberwachung: auch Ihrer Mitbewerber -

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Schutzrechtsüberwachung: auch Ihrer Mitbewerber

Unser Service
 
 
 
 



Um Mitbewerber und/oder Klassifikationen bei Patenten und Gebrauchsmustern zu überwachen, richten wir Ihnen gern eine nach Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechende Überwachung ein, die wir nach Ihren Vorgaben entsprechend an Sie übermitteln.

Eine durch Überwachung von Mitbewerbern oder Klassifikationen erfahrenen Vorsprung, werden Sie in Kürze feststellen können, da sich hierdurch auch Visionen und Absichten der anderen erkennen lassen sowie eine Entwicklung des Marktes und Raumes.

Auch für eine Marke steht Ihnen die Überwachung zur Verfügung. Egal ob nach Mitbewerbern, Klassen oder Phonetik ist eine Überwachung einzurichten. Da gerade bei Marken bzw. Markenanmeldungen keine Prüfung vor der Eintragung stattfindet und ein möglicher Widerspruch beispielsweise vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Veröffentlichung eingelegt werden muss, ist hier eine Überwachung von besonderer Bedeutung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.


 
 
 
 
 
 
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